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ÖNORM B 2107: Umsetzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG)

Mit 1. Jänner 2007 wurde die dreiteilige ÖNORM B 2107 veröffentlicht, um die praktische Umsetzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) zu erleichtern.

Teil 1: Funktionen und Pflichten im Rahmen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
Teil 2: Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePläne)
Teil 3: Verfahren zur Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten

Teil 1 beschreibt neben den Definitionen der Begriffe die Pflichten/Mitwirkungen von Bauherren/Projektleitern, Planern, Planungskoordinatoren, Baustellenkoordinatoren sowie von ausführenden Unternehmen und Selbstständigen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase.

Teil 2 bietet Checklisten der wesentlichen Inhalte für die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Pläne). Diese sind nach dem jeweiligen Bedarf in spezielle Maßnahmen gegliedert. Für verschiedene Bauwerksarten, zB Hochbau, Leitungsbau, Brückenbau, Straßenbau stehen Maßnahmen-Auswahlpläne als Vorstufe für SiGe-Pläne sowie für Unterlagen für spätere Arbeiten zur Verfügung.

Teil 3 regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß BauKG.

Die ÖNORM B 2107 kann direkt über den ON Webshop des Österreichischen Normungsinstitutes bezogen werden.