Teil 1: Funktionen und Pflichten im Rahmen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
Teil 2: Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplänen (SiGePläne)
Teil 3: Verfahren zur Erstellung von
Unterlagen für spätere Arbeiten
Teil 1 beschreibt neben den Definitionen der Begriffe die Pflichten/Mitwirkungen von Bauherren/Projektleitern, Planern, Planungskoordinatoren, Baustellenkoordinatoren sowie von ausführenden Unternehmen und Selbstständigen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase.
Teil 2 bietet Checklisten der wesentlichen Inhalte für die
Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Pläne). Diese sind
nach dem jeweiligen Bedarf in spezielle Maßnahmen gegliedert. Für verschiedene
Bauwerksarten, zB Hochbau, Leitungsbau, Brückenbau, Straßenbau stehen Maßnahmen-Auswahlpläne als Vorstufe für SiGe-Pläne sowie für Unterlagen
für spätere Arbeiten zur Verfügung.
Teil 3 regelt die Erstellung von anwendergerechten Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß BauKG.
Die ÖNORM B 2107 kann direkt über den ON Webshop des Österreichischen Normungsinstitutes bezogen werden.