Die von der öffentlichen Hand vergebenen Aufträge sind von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung - sie machten im Jahre 1996 11 % des BIP der Gemeinschaft, d. h. 720 Mrd. ECU, aus. Dies entspricht der Hälfte des BIP Deutschlands bzw. etwa 2000 ECU je Unionsbürger.
Bevor die Gemeinschaft Rechtsvorschriften in diesem Bereich erließ, gingen nur 2 % der in der Gemeinschaft vergebenen öffentlichen Aufträge an Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Auftrag ausgeschrieben hatte. Dieses Fehlen eines offenen und wirksamen Wettbewerbs war eine der offensichtlichsten und absolut nicht zeitgemäßen Schranken für die Vollendung des Binnenmarktes. Von den Mehrkosten für die öffentlichen Auftraggeber abgesehen, bremste der fehlende innergemeinschaftliche Wettbewerb in einigen Schlüsselbereichen (z. B. Telekommunikation) auch die Entwicklung auf dem Weltmarkt konkurrenzfähiger europäischer Unternehmen.
Damit im öffentlichen Auftragswesen Wettbewerb herrscht, müssen den Beschaffungsstellen und den mit ausschließlichen Rechten ausgestatteten öffentlichen Stellen Anreize vermittelt werden, damit sie ihre Aufträge im Wege wettbewerbsorientierter Verfahren vergeben. Im Hinblick darauf hat die Gemeinschaft eine Koordinierung der nationalen Vergabeverfahren beschlossen und entsprechende Vorschriften erlassen. Daneben bemüht sich die Gemeinschaft auch um eine stärkere Beteiligung der Unternehmen an öffentlichen Aufträgen und hat hierzu ein entsprechendes Instrumentarium entwickelt. Eine wirkliche Öffnung des Binnenmarktes ist erst dann erreicht, wenn alle Unternehmen gleiche Chancen haben, sich an diesen Aufträgen zu beteiligen. Diese Koordinierung erfolgte mittels der vier Richtlinien über Bauaufträge, Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und schließlich über Aufträge in den besonderen Sektoren Wasser- und Energieversorgung, Verkehr und Telekommunikation .
Für öffentliche Liefer- und Bauaufträge wurde im Dezember 1989 eine Richtlinie über Nachprüfungsverfahren erlassen, deren Anwendungsbereich 1992 auf Dienstleistungsaufträge ausgedehnt wurde. Diese Richtlinie schreibt vor, daß Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge wirksam zu ahnden sind.
Im Bereich der Wasser- und Energieversorgung, des Verkehrs und der Telekommunikation deckt die vom Rat erlassene Richtlinie die Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge ab, die von Wasser- und Energieversorgungsunternehmen, Verkehrsbetrieben und Telekommunikationsunternehmen vergeben werden. Die Richtlinie trägt den Besonderheiten dieser Auftraggeber und den unterschiedlichen Strukturen dieser Sektoren in der Gemeinschaft Rechnung.
Auch für diesen Bereich hat der Rat eine Richtlinie über Nachprüfungsverfahren erlassen, die dafür sorgt, dass im Falle eines Verstoßes gegen die Gemeinschaftsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge in den sogenannten "besonderen" Sektoren Unternehmen, die sich geschädigt fühlen, ausreichende Möglichkeiten haben, eine Nachprüfung zu verlangen.
Alle diese Richtlinien bilden den gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für ein öffentliches Auftragswesen, das auf folgenden Grundsätzen beruht:
Transparenz bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge, Vorzug für offene und nichtoffene Verfahren (anstelle von Verhandlungsverfahren) und transparente Bewertungskriterien für die Auswahl der Angebote; wirksame und rasch greifende Rechtsmittel gegen öffentliche Auftraggeber, die sich nicht an das Gemeinschaftsrecht halten. Damit diese Maßnahmen wirklich greifen, müssen die öffentlichen Auftraggeber für die Veröffentlichung ihrer Ausschreibungen ein einheitliches Muster verwenden.
Die Kommission hat sich nicht darauf beschränkt, Rechtsvorschriften zu erlassen und Vorsorge für Streitfälle zu treffen. Zwecks größerer Transparenz hat sie weitere Maßnahmen in bezug auf die Ausbildung der bei den öffentlichen Auftraggebern bzw. den Unternehmen verantwortlichen Personen, die Standardisierung der Bekanntmachungen und die Qualität der Informationen über öffentliche Aufträge getroffen.
Um die Qualität der Informationen über öffentliche Aufträge zu verbessern und diese Informationen leichter übersetzen, übermitteln, lesen und verstehen zu können, ist die Kommission bemüht, die Standardisierung in den für die Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens besonders wichtigen Bereichen auf europäischer und weltweiter Ebene voranzubringen. Dementsprechend hat sie denn auch Muster ausgearbeitet, um Abfassung und Lesbarkeit der in den Richtlinien vorgesehenen Bekanntmachungen zu erleichtern.
Die Kommission hat in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das Projekt SIMAP (Informationssystem für das öffentliche Auftragswesen) aufgelegt, bei dem die Informationstechnologie für das öffentliche Auftragswesen optimal genutzt werden soll. Auf diese Weise sollen nicht nur Qualität und Zuverlässigkeit der bereits vorhandenen Informationen verbessert, sondern auch die Entwicklung neuer Verfahren der Beschaffung auf elektronischem Wege unterstützt werden, damit die öffentlichen Hände von einem besseren Preis/Leistungsverhältnis profitieren können, was wiederum den europäischen Steuerzahler entlastet.
Da die Pilotvorhaben sehr ermutigend waren, haben Kommission und Mitgliedstaaten die allgemeine Einführung von SIMAP beschlossen. Nunmehr können die Bekanntmachungen mittels einer im Rahmen von SIMAP eigens entwickelten, kostenlosen Software auf elektronischem Wege, auch über das Internet, erstellt und veröffentlicht werden.
Im Rahmen von SIMAP will die Kommission den Einsatz bereits vorhandener Informationstechnologien unterstützen, aber auch neue Entwicklungen fördern, insbesondere das Konzept der "Käuferprofile", das in anderen Teilen der Welt bereits sehr geschätzt wird. Mittels derartiger Profile können die öffentlichen Auftraggeber die technischen Spezifikationen und andere für die Angebotserstellung erforderlichen Unterlagen auf elektronischem Wege verfügbar machen. Darüber hinaus können diese Profile ergänzende Informationen über Beschaffungsverfahren, zuständige Personen, laufende Ausschreibungen samt zugehörigen Leistungsbeschreibungen und geplante Beschaffungsvorhaben vermitteln. Diese Profile sind über die SIMAP-Website zugänglich. Die Software zur Erstellung der Käuferprofile wird den öffentlichen Auftraggebern von der Kommission zur Verfügung gestellt.
Um die Übermittlung der wesentlichen Informationen zu beschleunigen, ermöglicht die Kommission auch die kostenlose Konsultation der Datenbank TED, in der sich potentielle Lieferanten über ausgeschriebene Aufträge informieren können. Über die SIMAP-Website können außerdem mittels einer Suchmaschine potentiell interessante Ausschreibungen sowohl in der Datenbank TED als auch in anderen Datenbanken ermittelt werden.
Die Kommission hat ein in allen Gemeinschaftssprachen vorliegendes Wörterverzeichnis für das öffentliche Auftragswesen erstellt (CPV - Common Procurement Vocabulary), das im Gegensatz zu bereits vorhandenen Nomenklaturen den spezifischen Erfordernissen des öffentlichen Auftragswesens entspricht. Dieses Vokabular soll für die Beschreibung des Auftragsgegenstandes herangezogen werden und auch in nationalen und internationalen Datenbanken Verwendung finden. Das CPV soll also dazu beitragen, daß Auftragsbekanntmachungen transparenter werden und in allen Gemeinschaftssprachen zugänglich sind, und es dient auch der Verbesserung der technischen Kompatibilität der verschiedenen Informationsquellen für öffentliche Aufträge.
Die Kommission hat Leitfäden zur Anwendung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge herausgegeben, die sich an alle am öffentlichen Auftragswesen Beteiligten wenden, um diese über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. In diesen Leitfäden werden die für das öffentliche Auftragswesen relevanten Grundsätze des EG-Vertrags und die wesentlichen Aspekte der Richtlinien der Gemeinschaft erläutert.
Das kürzlich im Rahmen der Welthandelsorganisation abgeschlossene Abkommen über das öffentliche Auftragswesen (AMP) macht Änderungen an den einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien erforderlich. So müssen z. B. etwaige Diskriminierungen, durch die Unternehmen und Auftragnehmer benachteiligt werden könnten, eingeschränkt und die Richtlinien einfacher anwendbar gemacht werden. Die erforderlichen Änderungen wurden für Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge mit der Richtlinie 97/52/EG vom 13. Oktober 1997 und für die Wasser- und Energieversorgung sowie den Verkehrs- und den Telekommunikationssektor mit der Richtlinie 98/4/EG vom 16. Februar 1998 vorgenommen.
Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der ersten Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen lassen die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Regelungen noch zu wünschen übrig. In ihrer Mitteilung über das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union vom 11. März 1998 beschreibt die Kommission die Lage auf den Beschaffungsmärkten in der Gemeinschaft und schlägt vor, das politische Instrumentarium den derzeitigen Erfordernissen in der Gemeinschaft anzupassen. Bereits in ihrem Grünbuch von 1996 hatte die Kommission darauf hingewiesen, daß sich die Anforderungen wandeln und daß das potentielle Instrumentarium diesen Wandel mitmachen müsse. In der Mitteilung wurden folgende vorrangigen Aufgaben genannt: Vereinfachung der Rechtsvorschriften und deren Anpassung an das Zeitalter der Elektronik, Verbesserung der Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften, Anhebung der Anzahl der auf Ausschreibungen reagierenden Unternehmen und Stärkung der Synergie mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik.
Quellenangabe: ©Europäische Gemeinschaften, 1995-2002